Zypriotische allgemeine Partnerschaft – Kapitel 4 cy

National law – CY – Legal system – chapter 4

Das Gesetz 116 für Partnerschafts-und Geschäftsnamen regelt Partnerschaften in Zypern. Partnerschaften müssen sich beim Registrator für Partnerschaften registrieren, was in dem ersten Kalendermonat der Gründung erfolgen muss. Zu den erforderlichen Angaben gehören Name der Partnerschaft, eingetragener Sitz und Angaben zu den Partnern. Andere verschiedene Regeln für Partnerschaften sehen vor, dass zwischen 2 und 20 Mitgliedern, die Privatpersonen sind, eingeschlossen werden müssen – maximal 10 für Bankinstitute (*60). Es gibt verschiedene Gesetze, die jede Partnerschaft in Zypern erfüllen muss. Die Regeln unterscheiden sich jedoch von einer Partnerschaft zur anderen.

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