Voraussetzungen für eine gültige Ehe – Kapitel 5 cy

National law – CY – Legal system – chapter 5

Um eine Ehe eingehen zu können, müssen interessierte Parteien eine Art von legaler Identifikation in Form von Pässen und Geburtsurkunden haben. Zu Beginn müssen Personen, die heiraten möchten, ein Formular ausfüllen, unterschreiben und es dem Heiratsbüro vorlegen. Das Formular trägt den Titel „Eheanzeige“ und verlangt die Angaben von Personen, die auf der Grundlage ihrer Pässe heiraten möchten.

Das Formular verlangt von den beiden Parteien, dass sie vor dem Heiratsbeauftragten eine Erklärung, Zusage oder Bestätigung abgeben, dass sie keine Behinderung oder Information, die rechtlich offen gelegt werden muss, verschweigen.

Darüber hinaus müssen die Personen auch Angaben darüber machen, ob sie jemals zuvor verheiratet waren oder ob sie einen anderen Ehegatten haben oder ob sie jemals in der Vergangenheit geschieden wurden. Witwen und Witwer müssen für ihre verstorbenen Ehegatten „Todesurkunden“ vorlegen. Außerdem müssen sie in einer eidesstattlichen Erklärung erklären, dass sie seither nicht wieder geheiratet haben.

Nach Abschluss der oben genannten Formalitäten müssen die Parteien ihre Hochzeit zwischen dem 15. Tag und dem 3. Monat ab dem Tag der Ankündigung abhalten. Wenn die Ehe nach drei Monaten aus irgendeinem Grund nicht geschlossen wird, gelten die Ankündigung und alle nachfolgenden Verfahren als null und nichtig.

Wenn eine Person, die heiraten möchte, jünger als 18 Jahre ist, ist die Zustimmung eines Elternteils oder Vormunds erforderlich. Wenn keiner der Elternteile lebt oder nicht in der Lage ist, eine Einwilligung zu erteilen, muss ein anderer Vormund vor dem Heiratsoffizier erscheinen.

Der Heiratsoffizier oder ein eingetragener religiöser Minister können Hochzeitszeremonien in ihrem Büro oder in ihren Kirchen durchführen. Zivilzeremonien müssen in der Gemeinde stattfinden; religiöse Zeremonien können in einer Kirche abgehalten werden. Der Heiratsbeauftragte stellt dem Paar eine Heiratsurkunde aus; Möchte das Paar zu einem späteren Zeitpunkt eine Kopie oder Kopien der Heiratsurkunde erhalten, kann es sich entweder an den Heiratsbeauftragten oder das Innenministerium wenden.

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