Europäische Aktiengesellschaft oder Societas Europaea (SE) – Kapitel 4 cy

National law – CY – Legal system – chapter 4

Zypern hat im Jahr 2006 Rechtsvorschriften erlassen, um die Gründung von Europäischen Aktiengesellschaften (SE) zu ermöglichen.

Damit ein Unternehmen als SE in Zypern neu gegründet werden kann, muss es nach dem Recht seiner bestehenden Registrierung zugelassen sein und dem zypriotischen Registrator der Firmen Dokumente vorlegen, die denen ähneln, die für eine erneute Registrierung innerhalb Zyperns erforderlich sind. Der Rechtsrahmen, innerhalb dessen Geschäfte in der EU abgewickelt werden müssen, beruht auf dem zypriotischen Recht. Darüber hinaus muss eine SE, die ihre Wertpapiere der Öffentlichkeit und dem Investmentmarkt anbietet, die nationalen Vorschriften einhalten.

Aufgrund der stärkeren Trennung zwischen ihrem Management und ihrer zu Tausenden zählenden Mitgliedschaft unterliegen öffentliche Unternehmen strengeren Anforderungen hinsichtlich Unternehmensführung, Kapitalerhaltung und Berichterstattung als Privatunternehmen (*62).

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