Arbeitsvertrag – Kapitel 3 sp

National law – SP – The Spanish Legal System – chapter 3

Arbeitsvertragsgesetze unterliegen dem Arbeitsrecht. Alle Einzelheiten und Informationen zum Vertrag (Informationen über die Elemente, Hauptbedingungen für die Arbeitsleistung usw.) werden von der Royal Decree 1659/1998 determiniert. (Ministerio de la Presidencia y para las Administraciones Territoriales)

Der Arbeitsvertrag und die Anforderungen, in Spanien für Personen zu arbeiten, die nicht die spanische Staatsangehörigkeit besitzen, variieren je nach Herkunftsland. Allen Bürgern aus den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, Island, Liechtenstein, Norwegen und Schweden können jedoch dieselben Anforderungen gelten.

Alle Formalitäten sollten erledigt werden, wenn die Person länger als drei Monate in Spanien bleibt; die Person muss persönlich darum bitten, in das Zentralregister der Ausländer im Auswärtigen Amt (oder Polizeiwache) der Region eingeschrieben zu sein, in der die Person wohnen wird. Dies ist die einzige Voraussetzung (und nur wenn die Person länger als 3 Monate bleibt), in Spanien zu bleiben und / oder zu arbeiten. Die ausländische Person aus den genannten Ländern genießt die gleichen Gesetze und Normen wie die spanischen Staatsbürger. (Universitat de Barcelona)

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