Informations- und Meinungsfreiheit – Kapitel 6 sp

National law – SP – The Spanish Legal System – chapter 6

Gemäß Artikel 20 der spanischen Verfassung soll das Recht, Gedanken, Ideen und Meinungen durch Worte, Schriften oder andere Mittel frei auszudrücken und zu verbreiten, anerkannt und geschützt werden, ebenso das Recht der literarischen, künstlerischen, wissenschaftlichen und technischen Schöpfung, das Recht auf akademische Freiheit. Des Weiteren muss die Freiheit bestehen, diese Dinge zu kommunizieren und solche Informationen zu erhalten. Keines dieser Rechte darf einer Einschränkung durch Zensur unterliegen.

Die Freiheiten in Bezug auf diese genannten Rechte dürfen jedoch nicht im Konflikt mit Rechten hinsichtlich Ehre, Intimität und Kinder-, sowie Jugendschutz stehen. (Congreso de los Diputados 2003)

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