Gesellschaft mit beschränkter Haftung – Kapitel 4 cz

National law – CZ – Business law – chapter 4

Gesellschaften mit beschränkter Haftung ist eine historisch neue Firma und eine sehr beliebte Firma. Es ist die einfachste Art von Kapitalgesellschaften, obwohl sie viele Elemente einer persönlichen Firma enthält.

Grundmerkmale:

eine Gesellschaft, deren Schulden gesamtschuldnerisch von den Gesellschaftern in Höhe der Nichterfüllung der Einlagenverpflichtungen des im Handelsregister eingetragenen Staates zum Zeitpunkt der Erfüllung der Verpflichtung getragen werden

-ein Unternehmen mit 1-50 Aktionären

-Pfandpflicht in die Firma – Der Mindesteinzahlungsbetrag beträgt 1 CZK, es sei denn, der Gesellschaftsvertrag legt fest, dass die Höhe der Einlage höher ist

sie sind verpflichtet, Körper zu schaffen

Gesellschaftsvertrag

der Vertrag enthält den Namen des Unternehmens, den Gegenstand der Geschäftstätigkeit oder die Tätigkeit des Unternehmens, die Identifizierung der Aktionäre unter Angabe des Namens und des Wohnorts oder des Wohnorts, die Festlegung der Aktienarten jedes Partners und die damit verbundenen Rechte und Pflichten, die Höhe der Einlage oder der Einlagen auf die Aktie oder Aktien und die Art und Weise ihrer Handlungen für das Unternehmen, die Pfandpflicht der Gründer, einschließlich der Frist für ihre Erfüllung, ein Hinweis darauf, wer die Gründer durch die Exekutive oder die Direktoren bestimmen

-der Vertrag kann durch Vereinbarung aller Aktionäre geändert werden; Für diese Vereinbarung ist ein öffentliches Dokument erforderlich

-vor Einreichung der Anmeldung zur Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister ist die gesamte Anzahlung zu leisten und mindestens 30%

-der Partner erfüllt die Pfandpflicht innerhalb der im Gesellschaftsvertrag festgelegten Frist, jedoch nicht später als 5 Jahre ab dem Datum der Gründung des Unternehmens oder aus der Übernahme der Einlagepflicht für die Dauer des Unternehmens

-der Beitrag kann auch nicht-monetär sein, was von einem Experten aus der Expertenliste gewürdigt wird, Die Experten werden von den Gründern bei der Gründung des Unternehmens ausgewählt, ansonsten der Manager

-der Vertrag kann die Schaffung von verschiedenen Arten von Aktien erlauben, wenn der Gesellschaftsvertrag dies bestimmt, kann der Aktionär mehr Aktien besitzen, auch von unterschiedlicher Art

-Der Anteil des Aktionärs kann durch einen Anteilsschein vertreten sein und jeder Aktionär kann seinen Anteil auf ein anderes Mitglied übertragen

Gesetzliche Befugnis

Organe der Gesellschaft – Geschäftsführer, Hauptversammlung und Aufsichtsrat

-das gesetzliche vorgeschriebene Organ der Gesellschaft ist ein oder mehrere Direktoren, wenn der Gesellschaftsvertrag festgelegt wird, mehr als ein Mitglied der kollektiven Körperschaft

-die Direktoren sind verantwortlich für das Management des Unternehmens, wenn das Unternehmen mehr Direktoren hat, die keine kollektive Körperschaft bilden, ist die Zustimmung der Mehrheit der Gesellschaft erforderlich

-Der Manager sorgt für die ordnungsgemäße Führung der vorgeschriebenen Aufzeichnungen und Konten, verwaltet die Liste der Aktionäre und informiert die Aktionäre über die Angelegenheiten des Unternehmens

-Die Gesellschaft wird einen Aufsichtsrat einrichten, wenn der Gesellschaftsvertrag dies festlegt

-der Aufsichtsrat überwacht die Tätigkeit der Mitglieder des Verwaltungsrats, befasst sich mit den Handels- und Rechnungsbüchern, anderen Dokumenten und Abschlüssen und kontrolliert die darin enthaltenen Daten, berichtet einmal im Jahr an die Hauptversammlung, Das Mitglied des Aufsichtsrats kann kein Geschäftsführer der Gesellschaft sein

-Die Aktionäre üben ihr Recht aus, an der Verwaltung der Gesellschaft während oder außerhalb der Hauptversammlung teilzunehmen

-Die Hauptversammlung wird mindestens einmal für den Rechnungszeitraum einberufen

-Sofern im Gesellschaftsvertrag nichts anderes vereinbart ist, kann die Mitgliederversammlung angeben, ob Partner anwesend sind, die mindestens die Hälfte aller Stimmen haben (jeder Partner hat eine Stimme für jeden Beitrag von 1 CZK)

-Die Hauptversammlung entscheidet mit einfacher Mehrheit der anwesenden Aktionäre

– Die Zustimmung von mindestens zwei Dritteln der Stimmen aller Aktionäre ist erforderlich:

  1. a) um die Entscheidung über die Änderung des Gesellschaftsvertrages zu verabschieden
  2. b) um zu einer Entscheidung zu kommen, die zur Änderung des Gesellschaftsvertrages führt
  3. c) die Entscheidung, einen nicht monetären Beitrag zu akzeptieren und
  4. d) die Entscheidung, das Unternehmen mit Liquidation abzuwickeln

-Companions sind auf der Liste der Aktionäre aufgeführt, die das Unternehmen führen

-Die Aktionäre nehmen an den von der Hauptversammlung bestimmten Gewinnen teil, die im Verhältnis ihrer Aktien an die Aktionäre ausgeschüttet werden, solange der Gesellschaftsvertrag etwas anderes bestimmt, solange der Gesellschaftsvertrag oder die Hauptversammlung etwas anderes vorgeben, wird der Anteil am Gewinn am Geld ausgezahlt

-Ein Partner kann seine Beteiligung an der Gesellschaft durch die Ausübung eines Partners, eine Vereinbarung über die Beendigung der Beteiligung des Aktionärs, den Ausschluss des Partners, die Aufhebung der Beteiligung des Aktionärs durch das Gericht verlieren

 

Auflösung der Firma

Die Firma wird durch einen Gesellschaftsvertrag aufgelöst, der die Form eines authentischen Instruments annimmt

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