Das Firmengesetz – Kapitel 4 cy

National law – CY – Legal system – chapter 4

Das Gesetz der Gesellschaften in Zypern ist in erster Linie durch das zypriotische Gesellschaftsgesetz Cap. 113 reguliert. Das Gesetz hat viele Gemeinsamkeiten mit dem „Companies Act 1948“ von England (*53).

Eine private Gesellschaft in Zypern hat eine Grenze von 50 Mitgliedern, Beschränkungen für Aktienübertragungen und Beschränkungen für die Ausgabe von Aktien an die Öffentlichkeit. Jede rechtlich registrierte Organisation, deren Satzung die für private Unternehmen geltenden Beschränkungen nicht vorsieht, gilt als Aktiengesellschaft.

Einzelunternehmen, d. h. Unternehmen mit einem Alleinvorstand / Alleineigentümer, wurden durch das Geschäftsrecht von 2000 (Gesetz 2 (I) / 2000) eingeführt. Solche Unternehmen, die nur einen Eigentümer oder Partner haben, müssen zusätzliche Vorschriften erfüllen, die im Geschäftsrecht festgelegt sind (*54).

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