STEUERLICHE VERPFLICHTUNGEN – Kapitel 5 cz

National law – CZ – Civil and public law – chapter 5

Das Steuersystem der Tschechischen Republik ähnelt in seinen Hauptmerkmalen den Systemen der meisten fortgeschrittenen Länder. Die Steuereinnahmen stammen zu etwa gleichen Teilen aus indirekten und direkten Steuern.

Direkte Steuern umfassen: Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Grundsteuer, Kfz-Steuer, Grundsteuer.

Indirekte Steuern umfassen: Mehrwertsteuer, Verbrauchsteuer.

Die gesetzlichen Fristen für die Einhaltung der Steuervorschriften unterscheiden sich nicht nur nach der Art der Steuer, sondern auch nach dem Warenangebot oder der Art des Geschäfts. Steuerzahler.

Bei der Verbrauchsteuer in der jeweils geltenden Fassung entsteht die Steuerpflicht. Sie sind verpflichtet eine Steuererklärung am 25. Tag nach dem Ende des Besteuerungszeitraums, in dem diese Verpflichtung entstanden ist bei der Zollstelle einzureichen.

Nach den spezifischen Bestimmungen des Verbrauchsteuergesetzes haben juristische und natürliche Personen, die den Status eines Steuerpflichtigen haben, Anspruch auf Steuerrückerstattung, wenn sie Mineralöle für die Wärmeerzeugung gekauft oder selbst hergestellt und nachweislich verwendet haben.

 

Mehrwertsteuer

Diese bezieht sich auf:
• Lieferung von Gegenständen, die von einer steuerpflichtigen Person im Rahmen einer wirtschaftlichen Tätigkeit mit einem Erfüllungsort im Inland zu bezahlen sind,
• Erbringung von Dienstleistungen
• Erwerb von Gütern aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union gegen Entgelt
• Einfuhr von Waren mit Leistungsort in der Tschechischen Republik

Ein Steuerpflichtiger ist eine natürliche oder juristische Person, die selbständig wirtschaftliche Tätigkeiten ausübt, sofern das Gesetz nichts anderes vorsieht. Staat, Regionen, Gemeinden, Organisationseinheiten des Staates, Regionen und Gemeinden, freiwillige Gemeindeverbände, die Hauptstadt Prag und ihre Stadtbezirke sowie juristische Personen, die aufgrund besonderer Rechtsvorschriften oder aufgrund einer besonderen gesetzlichen Regelung gegründet oder gegründet wurden, werden nicht als Ausübung von Befugnissen im Bereich der Steuerpflichtigen öffentlichen Verwaltung angesehen, auch wenn sie für die Ausübung dieser Befugnisse eine Gebühr erheben.
Der Steuerpflichtige wird zu einem in der Tschechischen Republik niedergelassenen Steuerpflichtigen, dessen Umsatz für maximal 12 unmittelbar vorausgehende aufeinanderfolgende Kalendermonate 1 000 000 CZK übersteigt, mit Ausnahme einer Person, die nur Steuerbefreiungen ohne Steuerabzug durchführt.
Im Rahmen des MWST-Umlageprogramms wird es bis Juli des Folgejahres verlängert, um Arbeitnehmer für Bau- oder Montagearbeiten zu versorgen, Waren als Garantie zu liefern, vom Schuldner verkaufte Immobilien zu liefern oder eine Lieferung von Anlagegold zu arrangieren. Die übertragene Steuerschuld beruht auf dem Grundsatz, dass im Falle der Erbringung von Dienstleistungen oder Waren die Mehrwertsteuer nicht vom Verkäufer, sondern vom Kunden anerkannt wird. Der Verkäufer muss einen Steuerbeleg ausstellen, in dem der MwSt.-Betrag für den aktuellen Steuerbeleg nicht angezeigt wird. Stattdessen heißt es, dass der Betrag der Steuer addiert und dem Kunden gutgeschrieben wird. Ziel ist es, Betrug und Spekulationen im Zusammenhang mit der Mehrwertsteuer zu vermeiden. Die Maßnahme betrifft jedoch nicht die kleinen Endverbraucher, sondern ist eine Maßnahme auf der Ebene der Mehrwertsteuerzahler und betrifft Unternehmen und Unternehmer.

Ausländer, die auf dem Gebiet der Tschechischen Republik arbeiten, haben dieselben Steuerrechte und -pflichten wie die Bürger der Tschechischen Republik und sind somit auch steuerpflichtig. Die Steueransässigen der Tschechischen Republik sind diejenigen Ausländer, die während des Steuerjahres mehr als 183 Tage in der Tschechischen Republik wohnen oder sich gewöhnlich dort aufhalten. Ein nicht ansässiger Ausländer wohnt in der Regel nicht in der Tschechischen Republik und bleibt in der Regel nur vorübergehend hier, beispielsweise zum Zwecke der Heilung oder des Studiums usw., und hat seinen ständigen Wohnsitz in einem anderen Staat.
Ein Ausländer, der Steuerzahler der Tschechischen Republik ist, hat eine allgemeine Verpflichtung in seine Steuererklärung nicht nur Einnahmen aus Quellen in der Tschechischen Republik, sondern auch seine Einkünfte aus dem Ausland aufzunehmen. Einnahmen aus dem Ausland sind Einnahmen, die aus dem Ausland fließen und im Ausland besteuert werden. Um eine Doppelbesteuerung desselben Einkommens, des gleichen Vermögens sowohl im Staat der Quelle als auch im Staat des Begünstigten zu vermeiden, und gegebenenfalls, dass einige Einnahmen nicht unbezahlt bleiben, gibt es Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Zustände.

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