Rechtliche Besonderheiten bei einer Firmengründung – Kapitel 4 de

National law – DE – Legal system – chapter 4

Neuland betreten viele Gründer bei rechtlichen Fragen, wenn sie eine Firma gründen. Doch diese sind von großer Bedeutung bei der Firmengründung und sollten nicht vernachlässigt werden. Schließlich sollte das Unternehmen unter einer geeigneten Internetadresse zu finden sein. Der Firmenname sollte klar und eindeutig sein. Ein Markenschutz für die Produkte und Dienstleistungen sichert die Position im Wettbewerb. Allerdings dürfen Sie nicht außer Acht lassen, dass diese Themen keine Einbahnstraße sind. Wenn Sie eine Firma gründen, müssen Sie auch darauf achten keine bestehenden Schutzrechte zu verletzen.

Kartell und Wettbewerbsrecht

Für Geschäfte in Deutschland gilt  das deutsche Kartellrecht, d.h. das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und das EG-Kartellrecht, d.h. die Artikel 81 und 82 EWG-Vertrag und die Fusionskontrollverordnung haben in der Praxis eine identische Bedeutung. Das Bundeskartellamt setzt sowohl das deutsche als auch das europäische Kartellrecht durch. Darüber hinaus wird das Kartellrecht von Landeskartellbehörden durchgesetzt, während das EG-Kartellrecht von der EG-Kommission durchgesetzt wird.

Unfaire Handelspraktiken unterliegen dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). In der Praxis fallen die meisten Fälle unter das allgemeine Verbot des § 1 UWG und unterliegen daher der Rechtsprechung. § 1 UWG sieht vor, wer im Wettbewerb zu wettbewerbsrechtlichen Zwecken gegen die guten Sitten verstößt, ist Gegenstand einer Unterlassungs- oder Schadensersatzklage. Die UWG wird von privaten Parteien, insbesondere von Konkurrenten, sowie von privaten Verbraucherorganisationen aber seltens von Regierungsbehörden vor Gericht durchgesetzt.

Patentrecht

Durch Patente kann geistiges Eigentum von Privatpersonen geschützt werden. Patente unterliegen dem Patentgesetz und werden auf Anordnung des Deutschen Patent- und Markenamtes in München erteilt und im Patentregister eingetragen und im Patentamtsblatt bekannt gemacht. Das Verfahren zur Erteilung von Patenten ist kostenpflichtig. Nur neue Erfindungen, die eine kommerzielle Nutzung erlauben, können patentiert werden. Nur der ursprüngliche Antragsteller (mit Ausnahme einer früheren Anwendung der Erfindung in einem Vertragsstaat der Pariser Union) hat das Recht, ein Patent zu erteilen. Ausländer können unter denselben Bedingungen wie deutsche Staatsangehörige ein Patent beantragen. Der Schutz wird für einen Zeitraum von 20 Jahren ab der Registrierung gewährt. Der Patentinhaber oder im Falle einer exklusiven Lizenzvereinbarung der Lizenznehmer kann eine gerichtliche Verfügung gegen eine rechtswidrige Nutzung einer patentierten Erfindung durch Dritte beantragen. Dieses „Vorbeugungsrecht“ gewährt einen vorübergehenden Schutz und ist wirksam, sobald die Patentanmeldung vom Patentamt bekannt gegeben wird.

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