Quellen des spanischen Rechts – Kapitel 1 sp

National law – SP – The Spanish Legal System – chapter 1

Die Hauptquelle des spanischen Rechtssystems ist das Zivilgesetzbuch, und die Rechtsprechung zur Auslegung und Anwendung von Gesetzen obliegt dem obersten Gericht. Die spanische Verfassung (1978) sieht Tribunale vor, die den Grundsatz der gerichtlichen Einheit in der Organisation und im Funktionieren der Tribunale betonen. Richter und Gerichte haben ihre Arbeit geteilt, und sie können nur in den Fällen arbeiten, in denen das Gesetz sie verfestigt.

Das Organgesetz der Justiz (Artikel 122 der spanischen Verfassung) bestimmt drei Hauptteile des Justizsystems:

  • Territorialer Aspekt: Teilung Spaniens nach Regionen mit autonomen Gemeinschaften. In den Kreisen hat das jeweilige Gericht die Entscheidungsmacht – auf nationaler Ebene jedoch der Oberste Gerichtshof und das Zentralgericht.
  • Unipersonaler oder Collegiater Charakter der Organe: Sämtliche Organe sind unipersonal, ausgenommen dem Obersten Gerichtshof, National Audience, Superior Courts of Justice und der Provincial Audiences.
  • Kompetenzaspekt: Es ist möglich, vier große Aspekte in Bezug auf die mit der Justiz zusammenhängenden Themen zu unterscheiden: Zivil-, Straf-, Verwaltungs- und Sozialrecht. Darüber hinaus hat die Militärjurisdiktion eine eigene Regelung.

Es gibt keine spezialisierten Gerichte, aber einige Themen (wie geschlechtsspezifische Gewalt, Probleme im Zusammenhang mit Minderjährigen …) haben eine Spezialisierung, auch wenn sie unter der ordentlichen Gerichtsbarkeit stehen. (Europäische Justiz)

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