Mögliche Unternehmensformen – Kapitel 4 de

National law – DE – Legal system – chapter 4

Die häufigste Art von Unternehmensorganisationen in Deutschland ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) nach dem Gesetz über die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG).

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine Kapitalgesellschaft, die zugleich als Handelsgesellschaft im Sinn des Handelsgesetzbuchs (HGB) gilt. Aufgrund der Haftungsbeschränkung der Gesellschafter ist sie eine äußerst beliebte Gesellschaftsform mittelständischer Betriebe.

Die GmbH und ihre Rechtsstellung:  Als Kapitalgesellschaft gilt die GmbH als eigenständige juristische Person, ist also Träger von Rechten und Pflichten. Die GmbH ist außerdem eine Handelsgesellschaft im Sinne des HGB.

Gründung einer GmbH: Zur Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist mindestens eine Person nötig (1-Personen GmbH). Die Gesellschafter können natürliche oder juristische Personen sein. Als Handelsgesellschaft entsteht die GmbH erst mit ihrer Eintragung ins Handelsregister.

Im Rahmen der Gründung muss ein notariell beglaubigter Gesellschaftsvertrag geschlossen werden, in dem neben Firma, Sitz und Gegenstand der GmbH auch die Höhe des Stammkapitals und die Verteilung der Stammeinlage auf die einzelnen Gesellschafter geregelt sein muss.

Das Mindeststammkapital für GmbHs beträgt 25.000 €, davon muss die Hälfte, also 12.500 €, bei Gründung eingezahlt werden.Ausnahme: Für die Gründung einer Unternehmergesellschaft (UG), die rechtlich eine Sonderform der GmbH darstellt, wird nur 1 € Stammkapital benötigt.

OHG – Was ist eine Offene Handelsgesellschaft?

Die OHG ist eine Personengesellschaft mit solidarischer Haftung der Gesellschafter. Ihr Zweck ist auf den Betrieb eines Handelsgewerbes unter einer Firma gerichtet. Die OHG ist eine Personengesellschaft, deren Zweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma gerichtet ist. Als Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB) ist die OHG zur doppelten Buchführung verpflichtet und muss sich im Handelsregister eintragen lassen.

Haftung der Gesellschafter in einer OHG

Die Gesellschafter haften den Gläubigern unmittelbar und unbeschränkt mit ihrem vollen Vermögen (Privat- und Gesellschaftsvermögen) für die Gesellschaftsschulden. Eine Beschränkung der Haftung gegenüber Dritten (Geschäftspartner, Lieferanten, Kunden) ist unwirksam.

Eine OHG besteht aus zwei oder mehr natürlichen oder juristischen Personen die solidarisch füreinaner haften.

Tritt ein Gesellschafter in die OHG ein, haftet er auch für die bis zu seinem Eintritt entstandenen Verbindlichkeiten (Schulden). Umgekehrt gilt auch: Scheidet ein Gesellschafter aus, haftet er noch weitere 5 Jahre solidarisch für die unter seiner Beteiligung entstandenen Verbindlichkeiten.

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