Gesetzliche Rechte von Eltern und Betreuern – Kapitel 3 cy

National law – CY – Legal system – module 3

Mutterschaftsrechte

Schwangere Arbeitnehmerinnen haben Anspruch auf 18 Wochen Mutterschaftsurlaub, von denen 11 obligatorisch sind. Um von diesem Anspruch Gebrauch machen zu können, muss die Arbeitnehmerin ihren Anspruch mit Beweisen untermauern, indem sie ein ärztliches Attest vorlegt, das ihre Schwangerschaft bestätigt und einen Hinweis auf ihre voraussichtliche Fälligkeit gibt. Nach dem Mutterschutzgesetz von 1997 haben Arbeitnehmerinnen Anspruch auf ein Mutterschaftsgeld, das vom Sozialversicherungsfonds gezahlt wird. Dies unterliegt jedoch bestimmten Bedingungen.

Elternrechte

Sowohl männliche als auch weibliche Arbeitnehmer haben Anspruch auf unbezahlten Elternurlaub von bis zu dreizehn Wochen aufgrund der Geburt oder Adoption eines Kindes, um an der Betreuung und Erziehung dieses Kindes oder der Kinder teilzunehmen. Die Arbeitnehmer müssen ihren Arbeitgebern 5 Wochen schriftlich darüber in Kenntnis setzen, damit sie die erforderlichen Vorkehrungen treffen können.

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