Funktion und Zweck von Datenschutzverordnungen – Kapitel 6 de

National law – DE – Legal system – chapter 6

Die grundlegenden Prinzipien des deutschen und europäischen Datenschutz und Datensicherheit ermöglichen eine umfassende Würdigung des Umgangs mit persönlichen Daten.

  • Gewährleistung von Persönlichkeit und Freiheit des Individuums
  • Zentrales Schutzobjekt: die Einzelperson
  • Schutzgegenstand: jeder Umgang mit personenbeziehbaren Daten

Dies führt dazu, dass eine genaue Richtlinien gibt, wofür Daten gesammelt werden und wer Zugang hierzu kann. Zudem ist gesetzlich fixiert, dass persönliche Daten nicht länger gespeichert werden dürfen, als dies erforderlich erscheint.

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