ARBEITSVERTRAG – Kapitel 3 cz

National law - CZ - Employment Law

In den meisten Fällen beruht das Arbeitsverhältnis auf einem Arbeitsvertrag. Das Entstehen eines Arbeitsverhältnisses nach Ernennung ist ein außergewöhnlicher Weg, der sich aus der Wahl der zuständigen Behörde ergibt.

Wie bereits erwähnt, sind Arbeitgeber und Arbeitnehmer Teilnehmer individueller Arbeitsverhältnisse. Arbeitgeber können eine natürliche Person oder eine juristische Person sein. Wenn der Arbeitgeber eine natürliche Person ist, hat dieser die Fähigkeiten einer natürlichen Person, Rechte und Pflichten in Arbeitsverhältnissen als Arbeitgeber zu regeln. Die juristische Person, die als Arbeitgeber handelt, kann eine natürliche Person sein, die entsprechendes Recht hat. Co-Legitimität entsteht ab dem Erreichen des 18. Lebensjahres oder der Heirat. Häufiger jedoch ist der Arbeitgeber eine juristische Person, insbesondere eine Handelsgesellschaft. Arbeitgeber können auch die Tschechische Republik selbst als Staat sein. In diesem Fall ist die relevante organisatorische Komponente der Staat.

Arbeitnehmer kann nur eine natürliche Person sein, die Rechtspersönlichkeit und Autorität besitzt und 15 Jahre alt ist. Personen unter 15 Jahren und Personen, die die Schulpflicht nicht erfüllt haben, dürfen unter den im Beschäftigungsgesetz festgelegten Bedingungen künstlerische, kulturelle, sportliche oder werbliche Tätigkeiten ausüben.

Der Arbeitgeber ist nicht darauf beschränkt, wie er seinen Angestellten wählt, es ist die Angelegenheit des Arbeitgebers. In Bezug auf die Charta der Grundrechte und Grundfreiheiten ist es jedoch nicht möglich, einer Person das Recht auf Beschäftigung aufgrund von Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, sexueller Orientierung, Sprache, Religion, politischer Meinung, Mitgliedschaft in politischen Bewegungen, Handel zu verweigern. Der Arbeitgeber ist berechtigt, vom Arbeitnehmer Daten zu verlangen, die unmittelbar mit dem Abschluss des Arbeitsvertrages vor dem Arbeitsverhältnis zusammenhängen. Das Arbeitsgesetzbuch führt die Informationen auf, die persönlicher Natur sind und nicht in direktem Zusammenhang mit der Ausführung des Arbeitsverhältnisses und des Arbeitsverhältnisses stehen. Familien- und Eigentumsangelegenheiten

  • Sexuelle Orientierung
  • Herkunft
  • Mitgliedschaft in einer Gewerkschaftsorganisation
  • Mitgliedschaft in politischen Partei
  • Religiöse Überzeugung
  • Integrität

Der Arbeitgeber kann diese Information auch nicht von Dritten erhalten. Der einzige Fall, in dem der Arbeitgeber diese Informationen verlangen kann, ist, wenn dieser die auszuführenden Arbeit direkt betrifft. Außerdem kann der Arbeitgeber vor Beginn des Arbeitsverhältnisses die Beschäftigten einer ärztlichen Erstuntersuchung unterziehen (z. B. bei Nachtarbeit). Mit Beginn eines Arbeitsverhältnisses legt der Arbeitgeber eine Personalakte des Arbeitnehmers an, die er in Bezug auf sich selbst, Mitarbeiter und Behörden, die berechtigt sind, Informationen zu verlangen (Gerichte, Polizei, Arbeitsämter usw.), durchzuführen hat.). Dieser persönliche Datensatz enthält die Daten: Name, Vorname, Titel, Geburtsdatum und -ort, Anschrift, Nationalität, Identifikationsnummer

  • Nachweis über die Schaffung, Änderung, Beendigung des Arbeitsverhältnisses
  • Kopien früherer Arbeitsdokumente
  • Qualifikationsdaten
  • Daten zur medizinischen Arbeitsfähigkeit – ärztlicher Bericht aus der vorsorglichen Vorsorgeuntersuchung
  • medizinische Fitnessdaten

Der häufigste Weg ein Arbeitsverhältnis einzugehen, ist der Abschluss eines Arbeitsvertrags. Ein Arbeitsvertrag ist ein bilateraler Rechtsgegenstand der aus einer parallelen Ansprache der natürlichen Person und des Arbeitgebers besteht, um ein Arbeitsverhältnis einzugehen.

Der Arbeitsvertrag muss grundlegende rechtliche Anforderungen erfüllen und muss schriftlich abgeschlossen werden und jede Partei muss eine Kopie des Vertrags erhalten. Der Arbeitsvertrag muss vor dem Eintritt des Arbeitnehmers in die Arbeit oder spätestens mit dem Beginn der Arbeit vor Beginn der Arbeit abgeschlossen werden. Der Arbeitsvertrag muss umfassen:

  1. die Art der Arbeit, die der Arbeitnehmer für den Arbeitgeber leistet,
  2. der Ort oder die Orte, an denen die Arbeit ausgeführt werden soll,
  3. das Datum des Beginns der Arbeit

Sofern sich die Parteien in diesen Angelegenheiten nicht einigen, wird der Arbeitsvertrag nicht entstehen.

Die Art der Arbeit definiert die Arbeitsaufgaben, zu denen der Arbeitnehmer verpflichtet ist. Mit anderen Worten, die Art der Arbeit arbeitet in einer Position, die durch die gleichzeitige Äußerung des Willens der Vertragsparteien definiert wird. Die Art der Arbeit kann enger oder weiter definiert werden, sie ist nicht gesetzlich definiert, da sie genau definiert werden kann. Der Arbeitsplatz kann auch breiter (Region), enger (spezifische Adresse) oder alternativ definiert werden. Die letzte wesentliche Voraussetzung ist der Arbeitstag, der entweder durch einen genauen Kalendertag bestimmt werden kann oder anderweitig festgelegt werden kann, beispielsweise am Tag nach dem erfolgreichen Abschluss des Studiums des Mitarbeiters. Wenn der Arbeitnehmer am vereinbarten Tag nicht zur Arbeit kommt, ohne sich zu entschuldigen, kann der Arbeitgeber vom Vertrag zurücktreten.

In einigen Ländern der Europäischen Union besteht keine Verpflichtung, Arbeitsverträge schriftlich abzuschließen, daher muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer schriftlich über den Inhalt des Arbeitsverhältnisses informieren.

Die Tschechische Republik als Mitgliedstaat der Europäischen Union kann ohne die Berücksichtigung der Bedingungen eines anderen EU-Mitglieds eine Beschäftigung erteilen. Wir unterscheiden drei Kategorien von Ausländern, deren Rechtsordnung anders geregelt ist:

  • Ständiger Wohnsitz auf der Grundlage einer Aufenthaltserlaubnis in der Tschechischen Republik. Ihr Status wird von diesen Ausländern nach Erreichen des 15. Lebensjahres mit einer von der Polizei der Tschechischen Republik ausgestellten Aufenthaltsgenehmigung nachgewiesen. Diese Ausländer gelten als Staatsangehörige der Tschechischen Republik. Sie benötigen keine Arbeitserlaubnis und sind mit Ausnahme bestimmter Berufe, in denen das Gesetz die Staatsbürgerschaft erfordert (z. B. für den öffentlichen Dienst), bei der Auswahl der Beschäftigung nicht eingeschränkt.
  • Bürger der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und ihre Familienangehörigen. Diese Bürger haben in den Arbeitsbeziehungen in der Tschechischen Republik die gleiche Rechtsstellung wie die Bürger der Tschechischen Republik. Bürger der EU benötigen daher in der Tschechischen Republik keine Arbeitserlaubnis und haben das Recht, während dieser Beschäftigungszeit zu bleiben. In ähnlicher Weise gelten EU-Bürger auch als Bürger der Länder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) aus Norwegen, Island und Liechtenstein. Sie brauchen keine Arbeitserlaubnis
  • Bürger aus Drittländern. Diese Ausländer benötigen eine Arbeitserlaubnis vom zuständigen Arbeitsamt für die Rekrutierung und während ihrer gesamten Beschäftigung in der Tschechischen Republik. Ausnahmen sind die Fälle, in denen eine andere Vereinbarung durch einen internationalen Vertrag getroffen wird, an den die Tschechische Republik gebunden ist. Diese Ausländer benötigen auch eine Aufenthaltserlaubnis für Arbeitszwecke. Diese Erlaubnis wird ihnen von der Fremdenpolizei auf der Grundlage eines Antrags erteilt, der durch eine Arbeitserlaubnis bestätigt wird.

Wenn ein Bürger der Europäischen Union oder ein Ausländer, der ohne Arbeitserlaubnis ins Arbeitsleben eintreten muss (zum Beispiel ein Daueraufenthaltsberechtigter, ein Asylbewerber, ein Einwohner), ist der Arbeitgeber oder die juristische oder natürliche Person, der diese angehört Eine ähnliche Verpflichtung gilt für Fälle, in denen die Dauer der Beschäftigung darauf zurückzuführen ist, dass diese Personen keine Arbeitserlaubnis mehr benötigen. Diese Verpflichtung, den Arbeitgeber zu informieren, muss innerhalb von 10 Kalendertagen nach dem Datum erfüllt werden.

Schriftliche Informationen umfassen die Aufzeichnungen, die der Arbeitgeber aufbewahren muss.

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